Consulting
Kommunale Sicherheit
Die Kommunale Sicherheit | Private + Public Services KG ist Partner der Gründerwoche Deutschland 2011 geworden, einem Projekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Die bislang ausschliesslich Ordnungsamt und Polizei zustehenden Leistungen im Bereich Sicherheit und Ordnung werden immer mehr, auch international an private Unternehmen abgegeben, um diese Leistungen verstärkt und effizient anzubieten. Aktualisiert (Mittwoch, den 09. November 2011 um 18:45 Uhr) |
Management Risk Control
Zudem die Kontrolle und die Reduzierung der finanziellen Risiken. Kein Verlust von wichtigen Informationen und Dokumenten sowie die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften sind weitere Ziele eines funktionierenden MRC-Systems. Aktualisiert (Mittwoch, den 09. November 2011 um 18:30 Uhr) Company Compliance
Das Outsourcing gerade dieses Unternehmensteiles respektive die Beauftragung externer Gesellschaften ist in den USA üblich, in Europa noch weitestgehend unbekannt. Aktualisiert (Mittwoch, den 09. November 2011 um 18:29 Uhr) |




Unser Unternehmen ist für Sie da - auch im Bereich Management Risk Control. Das Management Risk Controlling ist eine zentrale Unternehmensaufgabe, die sich insbesondere auf die Unterstützung organisatorischer Sicherungsmaßnahmen, Verbesserung der internen Revision sowie die Dokumentation und Einhaltung von Richtlinien bezieht. Somit wird das MRC als ein wesentlicher Teil des Internen Kontrollsystems im Unternehmen angesehen, um gesetzlichen Aufgaben gerecht zu werden. Es ist damit eine Kernkomponente der Compliance Struktur des Unternehmens und kann durch externe Gesellschaften verantwortlich und ohne interne Einflussmöglichkeiten gewährleistet werden.
Unser Unternehmen bietet zahlreiche Dienstleistungen im Bereich der Company Compliance an. Compliance (Regelüberwachung) bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten eines Unternehmens, seiner Organisationsmitglieder und seiner Mitarbeiter im Hinblick auf alle gesetzlichen Ge- und Verbote begründen. Darüber hinaus soll die Übereinstimmung des unternehmerischen Geschäftsgebarens auch mit allen gesellschaftlichen Richtlinien und Wertvorstellungen, mit Moral und Ethik gewährleistet werden.